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Freiwilliges Folgerecht |
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Folgerecht Bei jedem Zweitverkauf und bei allen folgenden Verkäufen von Originalkunstwerken durch Private oder den Kunsthandel stünde eigentlich auch in der Schweiz den Bildenden Künstler*innen eine Beteiligung am Weiterverkaufserlös zu. Weitere Informationen • Folgerecht auf Wikipedia • Folgerecht in der EU • Folgerechtsituation in der Schweiz (visarte) Freiwilliges Folgerecht für Matthias Zurbrügg (MZ) Beim Weiterverkauf von gedruckten Fotos, Buchstaben oder Wegweisern von Matthias Zurbrügg bitte folgendes freiwilliges Folgerecht beachten: • Der, die Verkäufer*in überweist bitte 5% des Erlöses (Verkaufspreis-Kaufpreis) eines Werks von MZ auf folgendes Konto: IBAN CH96 0900 0000 6049 5026 7 Matthias Zurbrügg, Wortinszenierungen 3068 Utzigen • Ebenfalls freiwillig: Angabe des, der neuen Besitzer*in • Das freiwillige Folgerecht für Matthias Zurbrügg bessert seine bescheidene Rente auf und gilt solange der Künstler lebt und verfällt mit dem Tag seines Todes. • Falls das Folgerecht dereinst ins schweizerische Urheberrecht aufgenommen werden sollte, ersetzen diese die Bestimmungen auf dieser Webseite. • Vielen Dank bereits an dieser Stelle für den überwiesenen Betrag. Utzigen, 13. Mai 2024 Matthias Zurbrügg |
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Kontakt |
Matthias Zurbrügg Schrift-Steller Schauspieler Weier 109 CH-3068 Utzigen +41 31 839 64 09 +41 77 454 18 44 IBAN CH96 0900 0000 6049 5026 7 Konto: Matthias Zurbrügg Wortinszenierungen 3068 Utzigen ![]() ![]() |
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Impressum |
© Fotos und Wortbilder: Matthias Zurbrügg, Mai 2024 |
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